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Unverschuldeter Verbotsirrtum
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 1323 Wörter
- Seiten 471-472
- https://doi.org/10.33196/wbl201808047101
30,00 €
inkl MwStEin Verbotsirrtum iSd § 5 Abs 2 VStG setzt voraus, dass demjenigen, der sich auf diesen beruft, das Unerlaubte seines Verhaltens trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. Auch eine irrige Gesetzesauslegung entschuldigt den Betroffenen nur dann, wenn sie unverschuldet war. Erhält der Betroffene von der zuständigen Behörde trotz ausführlicher Darlegung des maßgebenden Sachverhaltes eine ausdrückliche Auskunft in eine bestimmte Richtung und geht er danach vor, so liegt trotz einer objektiven Unrichtigkeit keine Sorgfaltspflichtverletzung vor. Gleiches muss gelten, wenn sich der Betroffene an die Auffassung einer Rechtsmittelinstanz hält, die in einer hoheitlichen Erledigung geäußert wurde.
- § 1 PrAG
- § 5 Abs 2 VStG
- WBl-Slg 2018/152
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- VwGH, 28.02.2018, Ra 2018/04/0004
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