Unverzügliche Klage auf gerichtliche Zustimmung
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 38
- Rechtsprechung, 773 Wörter
- Seiten 227 -228
- https://doi.org/10.33196/wbl202404022701
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Der Arbeitgeber muss ihm bekannte Entlassungsgründe unverzüglich geltend machen. Das gilt auch für eine Klage auf nachträgliche Zustimmung des Gerichts zu einer bereits ausgesprochenen Entlassung im Falle eines besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutzes.
- § 122 Abs 3 ArbVG
- OLG Innsbruck, 18.10.2023, 15 Ra 38/23k-27.2
- OGH, 13.12.2023, 8 ObA 73/23b
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2024/55
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