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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 5, September 2021, Band 20
Unvorhersehbare oder unabwendbare Hindernisse an der Offenlegung des Jahresabschlusses
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 20
- Judikatur, 789 Wörter
- Seiten 243-244
- https://doi.org/10.33196/ges202105024301
9,80 €
inkl MwStFolgende Fälle bilden für sich allein noch kein unvorhersehbares oder unabwendbares Hindernis an der Offenlegung des Jahresabschlusses:
ausstehende Abklärung vertraglicher Aspekte
Unsicherheit bei einzelnen Bilanzpositionen
interne Unstimmigkeiten zwischen den Geschäftsführern
fehlender Feststellungsbeschluss
Betriebsprüfung
Erkrankung/Alter des Geschäftsführers
Fehlen von Steuerformularen
Beschlagnahme von Unterlagen in einem Strafverfahren
Unauffindbarkeit von Buchhaltungsunterlagen
In allen Fällen muss der Geschäftsführer vielmehr nachweislich alles unternommen haben, um die rechtzeitige Offenlegung zu gewährleisten.
- Jahresabschluss
- GES 2021, 243
- § 277 UGB
- Offenlegung
- § 283 UGB
- Gesellschaftsrecht
- Zwangsstrafen
- OGH, 15.03.2021, 6 Ob 261/20f6 Ob 262/20b
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