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Unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte gem § 9a WGG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 30
- Aufsatz, 1975 Wörter
- Seiten 6-8
- https://doi.org/10.33196/wobl201701000601
30,00 €
inkl MwSt§ 9a WGG normiert unter der Überschrift: „Unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte“ für Geschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung (bzw ihrer gewerblichen Tochtergesellschaften) mit ihren Funktionsträgern eine absolute Nichtigkeit bzw eine Genehmigungspflicht des Aufsichtsrates bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit. Mit der WGG-Novelle 2016 sind einerseits der Anwendungsbereich erweitert und andererseits die Zustimmungserfordernisse des Aufsichtsrates verschärft worden. Was haben Geschäftsführung, Aufsichtsrat und einzelne Funktionsträger dabei besonders zu beachten?
- Sommer, Andreas
- Zenz, Christian
- Befangenheit
- Compliance
- WOBL 2017, 6
- Wohnungsgemeinnützigkeit
- Zustimmung des Aufsichtsrates
- Interessenskollision
- gemeinnützige Bauvereinigungen
- Genossenschaften
- Miet- und Wohnrecht
- unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
- § 9a WGG
- § 9 WGG
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