


Unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte gem § 9a WGG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 30
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 1975 Wörter, Seiten 6-8
30,00 €
inkl MwSt




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§ 9a WGG normiert unter der Überschrift: „Unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte“ für Geschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung (bzw ihrer gewerblichen Tochtergesellschaften) mit ihren Funktionsträgern eine absolute Nichtigkeit bzw eine Genehmigungspflicht des Aufsichtsrates bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit. Mit der WGG-Novelle 2016 sind einerseits der Anwendungsbereich erweitert und andererseits die Zustimmungserfordernisse des Aufsichtsrates verschärft worden. Was haben Geschäftsführung, Aufsichtsrat und einzelne Funktionsträger dabei besonders zu beachten?
-
- Sommer, Andreas
- Zenz, Christian
-
- Befangenheit
- Compliance
- WOBL 2017, 6
- Wohnungsgemeinnützigkeit
- Zustimmung des Aufsichtsrates
- Interessenskollision
- gemeinnützige Bauvereinigungen
- Genossenschaften
- Miet- und Wohnrecht
- unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
- § 9a WGG
- § 9 WGG
§ 9a WGG normiert unter der Überschrift: „Unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte“ für Geschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung (bzw ihrer gewerblichen Tochtergesellschaften) mit ihren Funktionsträgern eine absolute Nichtigkeit bzw eine Genehmigungspflicht des Aufsichtsrates bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit. Mit der WGG-Novelle 2016 sind einerseits der Anwendungsbereich erweitert und andererseits die Zustimmungserfordernisse des Aufsichtsrates verschärft worden. Was haben Geschäftsführung, Aufsichtsrat und einzelne Funktionsträger dabei besonders zu beachten?
- Sommer, Andreas
- Zenz, Christian
- Befangenheit
- Compliance
- WOBL 2017, 6
- Wohnungsgemeinnützigkeit
- Zustimmung des Aufsichtsrates
- Interessenskollision
- gemeinnützige Bauvereinigungen
- Genossenschaften
- Miet- und Wohnrecht
- unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
- § 9a WGG
- § 9 WGG