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Unwirksamkeit einer Schiedsgutachterklausel zwischen Bauträger und Verbraucher zur Feststellung von Mängeln

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3196 Wörter, Seiten 448-451

30,00 €

inkl MwSt

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Die in einem Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Verbraucher vereinbarte Verpflichtung zur Durchführung eines Schiedsgutachterverfahrens zwecks Feststellung von Mängeln schränkt im Hinblick auf die fehlenden prozessualen Mitwirkungsrechte des Käufers im Schiedsgutachterverfahren bei gleichzeitig weitgehender Bindung an das Ergebnis dieses Gutachtens im darauf folgenden Gerichtsverfahren die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers iSd § 9 Abs 1 KSchG unzulässig ein. Daher ist eine derartige Klausel im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern unwirksam.

  • § 6 Abs 2 Z 7 KSchG
  • § 9 Abs 1 KSchG idF BGBl I Nr 48/2001
  • § 64 VersVG
  • OLG Wien, 1 R 54/23b
  • HG Wien, 48 Cg 50/22w
  • WOBL-Slg 2024/125
  • OGH, 23.11.2023, 5 Ob 167/23d
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 617 ZPO

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