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Unzulängliche Revisionszulassungsbegründung des VwG, Darlegung der Zulässigkeit in der Revision

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Entspricht die (auf das Fehlen von Rsp des VwGH gestützte) Begründung der Zulässigkeit der Revision durch das VwG nicht den an eine solche Begründung zu stellenden Anforderungen, weil nicht dargelegt wird, konkret welche Rechtsfrage der VwGH noch nicht beantwortet hat, so reicht es für die Zulässigkeit der (ordentlichen) Revision nicht aus, dass der Revisionswerber lediglich wiederholend auf die Ausführungen im angefochtenen Erkenntnis verweist; er hat vielmehr von sich aus die Zulässigkeit der Revision darzulegen.

  • JBL 2016, 478
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 25a VwGG
  • Zivilverfahrensrecht
  • VwGH, 24.03.2016, Ro 2016/11/0005
  • Arbeitsrecht

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