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Heft 10, Oktober 2017, Band 31
Unzulässige Entgelterhöhung einer Mobiltelefoniegesellschaft; zur Auslegung einer Werbebehauptung
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Rechtsprechung, 633 Wörter
- Seiten 600-600
- https://doi.org/10.33196/wbl201710060001
30,00 €
inkl MwSt„Immer“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch überwiegend als zeitliches Kontinuum und weniger als Zusammenfassung einzelner Elemente (etwa im Sinn von „ebenfalls“) verstanden. Insb der gebrauchte Ausdruck „für immer“ kann vom durchschnittlichen Erklärungsempfänger kaum anders als als Zusage eines gleichbleibenden Entgelts für die Vertragsdauer verstanden werden.
Die Werbung ist in die Vertragsauslegung einzubeziehen.
- WBl-Slg 2017/194
- § 915 ABGB
- OLG Wien, 30.09.2016, GZ 2 R 43/16g-15
- § 914 ABGB
- § 2 UWG
- OGH, 03.05.2017, 4 Ob 250/16t, „4 IMMER 4 Cent“
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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