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Unzulässige Kettenarbeitsverträge
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 29
- Rechtsprechung, 1679 Wörter
- Seiten 406-408
- https://doi.org/10.33196/wbl201507040601
30,00 €
inkl MwStKettenarbeitsverträge sind nur dann rechtmäßig, wenn sie im Einzelfall durch besondere soziale, wirtschaftliche bzw organisatorische oder technische Gründe gerechtfertigt sind. Die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen darf jedenfalls nicht zum Ziel haben, das unternehmerische Risiko auf den Arbeitnehmer zu überwälzen.
Der Umstand, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nur im Rahmen von Aufträgen beschäftigen kann, die bei öffentlichen Ausschreibungen vergeben werden, rechtfertigt den Abschluss von Kettenverträgen nicht.
Die Vereinbarung der Rückzahlung von Entgelt für den Fall, dass ein Arbeitnehmer nachträglich arbeitsrechtliche Ansprüche geltend macht, ist rechtunwirksam.
- § 1158 Abs 1 ABGB
- § 879 ABGB
- OGH, 20.03.2015, 9 ObA 118/14i
- § 19 Abs 1 AngG
- ASG Wien, 20.08.2013, 31 Cga 1/12m-33
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2015/138
- § 1151 ABGB
- OLG Wien, 23.07.2014, 8 Ra 52/14x-42
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