



Unzulässiger Versandhandel mit E-Zigaretten und unzulässige Werbung dafür
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 33
- Rechtsprechung, 2796 Wörter
- Seiten 60 -63
- https://doi.org/10.33196/wbl201901006001
30,00 €
inkl MwSt
§ 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 2a TNRSG: ; Das TNRSG enthält ein absolutes Versandhandelsverbot für E-Zigaretten und Zubehör im Verhältnis zu Verbrauchern. Dieses Verbot führt dazu, dass die in Rede stehenden Waren nicht von zu Hause aus bestellt und nicht direkt nach Hause geliefert werden dürfen, sondern dass für den Kauf der persönliche Besuch einer Trafik oder eines Einzelhandelsgeschäfts erforderlich ist.
§ 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 1 Z 7 und § 11 TNRSG: ; Der – unionsrechtlich vorgegebene und einheitlich zu verstehende – Begriff der kommerziellen Kommunikation (siehe dazu vor allem Art 2 lit f EC-RL und § 3 Z 6 ECG) ist weit auszulegen und erfasst sämtliche Formen der Kommunikation, die auf die (direkte oder indirekte) Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen oder des Images eines Unternehmens abzielen. Dazu zählen nicht nur die Absatzwerbung im engeren Sinn, sondern alle (direkten und indirekten) Maßnahmen der Verkaufsförderung, auch wenn sie keine auf den Preis oder die Warenqualität bezogene Werbeaussage enthalten, sondern durch andere absatzpolitische Instrumente auf die Schaffung eines Kaufanreizes angelegt sind. Zu den Diensten der Informationsgesellschaften gehören alle Online-Dienste, vor allem jene, die über Internet erbracht werden.
- § 1 Abs 1 Z 1 UWG
- OLG Wien als Rekursgericht, 24.05.2018, GZ 5 R 42/18k-12
- WBl-Slg 2019/15
- OGH, 23.08.2018, 4 Ob 138/18z, „Dampfen – Sag ja zur Freiheit“
- § 1 Z 7 TNRSG
- § 11 TNRSG
- LG Wiener Neustadt, 28.02.2018, GZ 28 Cg 4/18k-8
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 2a TNRSG
Weitere Artikel aus diesem Heft