


Unzulässiges Kettenarbeitsverhältnis
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 31
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 649 Wörter, Seiten 711-711
30,00 €
inkl MwSt




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Kettenarbeitsverträge sind nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist.
Bereits die erste Verlängerung auf bestimmte Zeit ist auf ihre sachliche Rechtfertigung zu prüfen.
Eine sachliche Rechtfertigung kann auch darin liegen, dass im Hinblick auf die erforderlichen Qualifikationen für die vorgesehene Verwendung eine längere Erprobung als die gesetzliche oder kollektivvertragliche Probezeit notwendig ist. Ist im Hinblick auf die ausgeübten Tätigkeitkeiten des Arbeitnehmers keine neuerliche Erprobung erforderlich, ist eine zweite Befristung unzulässig.
-
- § 1158 Abs 1 ABGB
- OGH, 25.07.2017, 9 ObA 42/17t
- § 19 Abs 1 AngG
- WBl-Slg 2017/224
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 879 Abs 1 ABGB
- LG Graz, 15.02.2016, 9 Cga 103/15v-10
- OLG Graz, 30.01.2017, 7 Ra 62/16s-14
Kettenarbeitsverträge sind nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist.
Bereits die erste Verlängerung auf bestimmte Zeit ist auf ihre sachliche Rechtfertigung zu prüfen.
Eine sachliche Rechtfertigung kann auch darin liegen, dass im Hinblick auf die erforderlichen Qualifikationen für die vorgesehene Verwendung eine längere Erprobung als die gesetzliche oder kollektivvertragliche Probezeit notwendig ist. Ist im Hinblick auf die ausgeübten Tätigkeitkeiten des Arbeitnehmers keine neuerliche Erprobung erforderlich, ist eine zweite Befristung unzulässig.
- § 1158 Abs 1 ABGB
- OGH, 25.07.2017, 9 ObA 42/17t
- § 19 Abs 1 AngG
- WBl-Slg 2017/224
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 879 Abs 1 ABGB
- LG Graz, 15.02.2016, 9 Cga 103/15v-10
- OLG Graz, 30.01.2017, 7 Ra 62/16s-14