Unzulässigkeit der Beschränkung der Subvergabe in Form eines bestimmten Prozentsatzes der von dem Auftrag umfassten Arbeit, die vom Auftraggeber mit eigenen Mitteln zu erbringen ist.
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 2016
- Judikatur, 2795 Wörter
- Seiten 356 -360
- https://doi.org/10.33196/rpa201606035601
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Es ist nicht zulässig, dass ein öffentlicher Auftraggeber in einer Klausel der Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Bauauftrags vorschreibt, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der von diesem Auftrag umfassten Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat.
Der Umstand, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrags in Bezug auf ein Projekt, das mit einem finanziellen Zuschuss der Europäischen Union gefördert wird, unter Verstoß gegen die Richtlinie 2004/18 vorgeschrieben hat, dass der künftige Auftragnehmer mindestens 25 % der entsprechenden Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat, eine „Unregelmäßigkeit“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 darstellt, die die Vornahme einer finanziellen Berichtigung erforderlich macht, soweit die Möglichkeit, dass dieser Verstoß eine Auswirkung auf den Haushalt des betreffenden Fonds hatte, kann nicht ausgeschlossen werden.
- Breitenfeld, Michael
- Art 25 RL 2004/18/EG
- Öffentliche Bauaufträge
- Notwendigkeit einer finanziellen Berichtigung im Fall eines Verstoßes gegen das Unionsrecht im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe
- Rechtmäßigkeit der den Bietern auferlegten Pflicht, einen bestimmten Prozentsatz des Auftrags ohne Unterauftragsvergabe auszuführen
- EuGH, 14.07.2016, C-406/14, Wrocław – Miasto na prawach powiatu
- Begriff „Unregelmäßigkeit“
- Vergaberecht
- Art 98 VO (EG) 1083/2006
- RPA 2016, 356
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