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Unzulässigkeit des gerichtlichen Erlags nach § 1425 ABGB aufgrund langer Dauer des Treuhandverhältnisses
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 30
- Rechtsprechung, 776 Wörter
- Seiten 156-157
- https://doi.org/10.33196/wobl201705015601
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inkl MwStBei Auftreten eines Konflikts zwischen den Treugebern einer mehrseitigen Treuhand kann der Treuhänder bei unklarer Sach- oder Rechtslage bei Gericht erlegen, er ist hiezu jedoch nicht verpflichtet; dies gilt vor allem dann, wenn (auch noch nach zumutbarer Prüfung) unklar ist, ob die Ausfolgungsbedingungen erfüllt sind.
Ist die Sach- bzw Rechtslage jedoch klar und will sich der Treuhänder durch den Gerichtserlag bloß seiner vertraglich zeitlich nicht beschränkten Pflichten als Treuhänder entledigen, ist ein Gerichtserlag unzulässig.
- LGZ Wien, 43 R 623/15h
- § 1003 ABGB
- § 1002 ABGB
- BG Innere Stadt Wien, 80 Nc 24/15w
- Miet- und Wohnrecht
- § 1004 ABGB
- OGH, 25.05.2016, 7 Ob 67/16b
- § 1425 ABGB
- WOBL-Slg 2017/51
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