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Heft 10, Oktober 2018, Band 31
Unzulässigkeit einer Widmungsänderung von „Gastwirtschaft“ auf „Geschäftslokal“ bei Verwendung als „weitaus offeneres Haus“ (Kindergarten mit Zugang über „Arztglocke“ und Innenhof)
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 31
- Rechtsprechung, 3753 Wörter
- Seiten 332-336
- https://doi.org/10.33196/wobl201810033201
30,00 €
inkl MwStEine Widmungsänderung von „Gastwirtschaft“ auf „Geschäftslokal“ ist ausgeschlossen, wenn statt der ursprünglichen Nutzung als Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft mit straßenseitigem Zugang ein Kindergarten betrieben wird, der unter Verwendung einer „Arztglocke“ und über den Innenhof erreicht wird. Dies führt zu einem weitaus offeneren Haus als nach der bisherigen Ausgestaltung der Verkaufslokale. Die wesentlich intensivere Benützung des im Übrigen als Wohnhaus genutzten Objekts durch hausfremde Personen mit ungehindertem Zugang zum Stiegenhaus schließt die begehrte Widmungsänderung aus.
- Höllwerth, Johann
- § 16 WEG
- LGZ Wien, 39 R 364/16t
- OGH, 18.01.2018, 5 Ob 160/17s
- WOBL-Slg 2018/104
- Miet- und Wohnrecht
- BG Leopoldstadt, 57 Msch 10/16g
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