Unzulässigkeit eines mit Begünstigten besetzten „aufsichtsratsähnlichen“ Stiftungsbeirates
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 2014
- Judikatur, 2405 Wörter
- Seiten 107 -110
- https://doi.org/10.33196/zfs201403010701
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Die umfassenden Zustimmungserfordernisse des (ausschließlich mit Begünstigten besetzten) Familienbeirates reichen über Kontroll- und Beratungsfunktionen weit hinaus und verschaffen dem Beirat insofern einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung des Stiftungsvorstandes, als ihm das Einlegen eines Vetos bei bestimmten Rechtsgeschäften die Möglichkeit eröffnet, den Stiftungsvorstand in seinen Entscheidungen zu lenken.
Diese Einflussmöglichkeit wird umso mehr verstärkt, als der Familienbeirat nicht nur auf die Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes selbst Einfluss nehmen kann, sondern auch im Hinblick auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder mit ihm eine Einigung zu erzielen ist, andernfalls eine Gerichtsentscheidung zu ergehen hat. Es ist somit nach dem Inhalt der geänderten Stiftungsurkunde von einem aufsichtsratsähnlichen Beirat auszugehen.
- Oberndorfer, Klaus
- Begünstigte
- OLG Linz, 18.11.2013, 6 R 116/13s
- Stiftungen
- § 25 Abs 1 PSG
- ZFS 2014, 107
- Unvereinbarkeit.
- § 14 Abs 2 PSG
- § 23 Abs 2 PSG
- § 95 Abs 5 AktG
- aufsichtsratsähnlich
- Beirat
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