


Urheberrecht: Kein urheberrechtlicher Schutz für Geschmack eines Lebensmittels
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 33
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2364 Wörter, Seiten 93-95
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Die RL 2001/29/EG ist dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass der Geschmack eines Lebensmittels durch das Urheberrecht gem dieser RL geschützt ist und dass nationale Rechtsvorschriften dahin ausgelegt werden, dass sie einem solchen Geschmack urheberrechtlichen Schutz gewähren.
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- WBl-Slg 2019/19
- EuGH, 13.11.2018, Rs C-310/17, (Levola Hengelo BV/Smilde Foods BV; Gerechtshof Arnhem-Leeuwarden [Berufungsgericht Arnhem-Leeuwarden, Niederlande])
- RL 2001/29/EG des EP und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Die RL 2001/29/EG ist dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass der Geschmack eines Lebensmittels durch das Urheberrecht gem dieser RL geschützt ist und dass nationale Rechtsvorschriften dahin ausgelegt werden, dass sie einem solchen Geschmack urheberrechtlichen Schutz gewähren.
- WBl-Slg 2019/19
- EuGH, 13.11.2018, Rs C-310/17, (Levola Hengelo BV/Smilde Foods BV; Gerechtshof Arnhem-Leeuwarden [Berufungsgericht Arnhem-Leeuwarden, Niederlande])
- RL 2001/29/EG des EP und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
- Allgemeines Wirtschaftsrecht