


Urheberrecht: Zum Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 34
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1802 Wörter, Seiten 703-705
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Art 3 Abs 1 der RL 2001/29/EG ist dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Begriff „öffentliche Wiedergabe“ nicht die auf elektronischem Weg an ein Gericht erfolgende Übermittlung eines geschützten Werks als Beweismittel im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zwischen Privatpersonen abdeckt.
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- EuGH, 28.10.2020, Rs C-637/19, BY/CX; Svea hovrätt – Patent- och marknadsöverdomstolen [Berufungsgericht, Patent- und Marktgericht, Stockholm, Schweden]
- WBl-Slg 2020/226
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 3 Abs 1 und Art 4 Abs 1 der RL 2001/29/EG des EP und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
Art 3 Abs 1 der RL 2001/29/EG ist dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Begriff „öffentliche Wiedergabe“ nicht die auf elektronischem Weg an ein Gericht erfolgende Übermittlung eines geschützten Werks als Beweismittel im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zwischen Privatpersonen abdeckt.
- EuGH, 28.10.2020, Rs C-637/19, BY/CX; Svea hovrätt – Patent- och marknadsöverdomstolen [Berufungsgericht, Patent- und Marktgericht, Stockholm, Schweden]
- WBl-Slg 2020/226
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 3 Abs 1 und Art 4 Abs 1 der RL 2001/29/EG des EP und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft