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Urheberrecht: Zum Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“

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Art 3 Abs 1 der RL 2001/29/EG ist dahin auszulegen, dass die Bereitstellung von Fernsehgeräten in den Gästezimmern oder dem Fitnessraum eines Hotels eine „öffentliche Wiedergabe“ iS dieser Bestimmung darstellt, wenn zusätzlich das Sendesignal über eine hoteleigene Kabelverteilanlage an diese Geräte weitergeleitet wird.

  • Art 3 Abs 1 der RL 2001/29/EG des EP und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
  • EuGH, 11.04.2024, Rs C-723/22, Citadines Betriebs GmbH/MPLC Deutschland GmbH; Oberlandesgericht München [Deutschland]
  • WBl-Slg 2024/102
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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