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Urheberrecht: Zur Auslegung der Info-RL

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Art 4 Abs 1 der RL 2001/29/EG ist dahin auszulegen, dass die Lagerung von Waren, die mit einem im Hoheitsgebiet des MS der Lagerung urheberrechtlich geschützten Motiv versehen sind, durch einen Händler eine Verletzung des ausschließlichen Verbreitungsrechts iS dieser Bestimmung darstellen kann, wenn dieser Händler in einem Ladenlokal ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers Waren, die mit den gelagerten Waren identisch sind, zum Verkauf anbietet, sofern die gelagerten Waren tatsächlich zum Verkauf im Hoheitsgebiet des MS bestimmt sind, in dem dieses Motiv geschützt ist. Die Entfernung zwischen Lager- und Verkaufsort kann für die Feststellung, ob die gelagerten Waren zum Verkauf im Hoheitsgebiet dieses MS bestimmt sind, für sich allein nicht ausschlaggebend sein.

  • WBl-Slg 2019/18
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 19.12.2018, Rs C-572/17, (Imran Syed; Högsta domstol [Oberster Gerichtshof, Schweden])
  • Art 4 Abs 1 der RL 2001/29/EG des EP und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

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