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Urheberrecht: Zur Erbringung einer Dienstleistung der Bildaufzeichnung in der ‚Cloud‘ (Cloud-Computing) betreffend Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zustimmung des betreffenden Urhebers

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Die RL 2001/29/EG, insb ihr Art 5 Abs 2 lit b, ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die es einem gewerblichen Unternehmen gestattet, für Private mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems eine Dienstleistung der Fernbildaufzeichnung von Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke in der „Cloud“ durch aktiven Eingriff seinerseits in die Aufzeichnung ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zu erbringen.

  • EuGH, 29.11.2017, Rs C-265/16, (VCAST Limited/RTI SpA; Tribunale di Torino [Gericht Turin, Italien])
  • RL 2001/29/EG des EP und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2018/38

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