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Heft 9, September 2019, Band 33
Urlaubsansprüche von Bauarbeitern bei Entsendung nach Österreich
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 1719 Wörter
- Seiten 525-526
- https://doi.org/10.33196/wbl201909052501
30,00 €
inkl MwStDer Anspruch auf Urlaubsentgelt eines nach Österreich entsandten Arbeitnehmers, auf den das BUAG anzuwenden ist, entsteht nur im Ausmaß jener Anwartschaften, für die der Arbeitgeber die festgesetzten Zuschläge entrichtet hat. Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub während der Entsendung verbrauchen will, dann hat der Arbeitnehmer oder für ihn der Arbeitgeber unter Nachweis der Urlaubsvereinbarung den Anspruch auf Urlaubsentgelt bei der Urlaubs- und Abfertigungskasse geltend zu machen. Wird diese Vorgangsweise eingehalten, kommt es zu keiner Doppelbelastung des Arbeitgebers. Diese Rechtslage steht mit der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art 49 AEUV in Einklang.
Die zweijährige Einforderungsverjährung gemäß § 29 Abs 1 lit b BUAG beginnt nicht vor Rechtskraft der entsprechenden Vorschreibung der Zuschläge zu laufen.
- WBl-Slg 2019/160
- OLG Wien, 30.07.2018, 8 Ra 21/18v-113
- Art 49 AEUV
- § 29 Abs 1 BUAG
- § 33 BUAG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 28.03.2019, 9 ObA 111/18s
- § 33 lit h BUAG
- § 34 BUAG
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