Urteil des Gerichts in der Rs Intel
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 15
- Entscheidung, 3134 Wörter
- Seiten 162 -166
- https://doi.org/10.33196/oezk202204016201
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Mit Urteil vom 26.01.2022 entschied das Gericht der EU erneut in der Rechtssache Intel, nachdem der Gerichthof dessen ursprüngliche Entscheidung bereits 2017 aufgehoben hatte. In seiner ersten Beurteilung des Sachverhalts hatte das Gericht die damalige Rekordstrafe von 1,06 Mrd Euro der EU Kommission gegen das US-Unternehmen Intel aufgrund wettbewerbswidriger Rabattsysteme noch bestätigt. In dem folgenden EuGH Urteil, das wegweisend für die Konstruktion von Rabattsystemen und den Nachweis missbräuchlicher Marktbeherrschung war, beauftragte dieser das EuG, Intels Marktverhalten gegenüber potentiellen Wettbewerbern neuerlich zu evaluieren. Während die Gewährung von Zielumsatz-, Treuerabatten, Leistungsboni oder Rückvergütungen in vielen Branchen üblich ist, stellte sich die Frage, ob ein marktbeherrschendes Unternehmen mittels Rabatten seine ‚ebenso effizienten Wettbewerber‘ vom Markt verdrängen könne (‚as efficient competitor-test‘). Der Gerichtshof hatte moniert, dass weder die Kommission noch das Gericht auf Intels diesbezügliches Vorbringen eingegangen waren und keine Bewertung der tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Markt für Mikroprozessoren vorgenommen hatte.
- Pauer, Nada Ina
- AEC-Test
- EuG, 26.01.2022, Rs T-286/09, RENV, Intel Corporation, ECLI:EU:T:2022:19
- Beweislastverteilung in Missbrauchsverfahren
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- OEZK 2022, 162
- Rabattsysteme
- Art 102 AEUV