UStG 1994: Istbesteuerung bei Unternehmensberatungs-GmbH anwendbar
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 2017
- Verwaltungsgerichtshof, 2138 Wörter
- Seiten 192 -195
- https://doi.org/10.33196/afs201705019201
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Die vom österreichischen Gesetzgeber in § 17 Abs 1 UStG 1994 getroffene Bestimmung, wonach zusätzlich zu Unternehmern, die eine Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 EStG 1988 ausüben, nur jene einer freiberuflichen Tätigkeit entsprechende Leistungen erbringenden Gesellschaften, die auch „berufsrechtlich zugelassen“ sind, die Steuer nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen haben, folgt nicht dem unionsrechtlich vorgegebenen Rahmen. Eine solche Regelung verstößt gegen den dem Mehrwehrtsteuersystem zugrundeliegenden Gleichbehandlungsgrundsatz und die Rechtsformneutralität, weil keine sachlichen Gründe für den Ausschluss anderer Gesellschaften, die gleichfalls der Art nach freiberufliche Tätigkeiten iSd § 22 Z 1 EStG 1988 erbringen (wie etwa eine Unternehmensberatungs-GmbH), von der Istbesteuerung bestehen.
- Hilber, Klaus
- Steuerrecht
- AFS 2017, 192
- § 17 Abs 1 UStG
- VwGH, 28.06.2017, Ro 2015/15/0045
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