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UVP-Feststellungsverfahren und Parteistellung im Veranstaltungsrecht
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 30
- Rechtsprechung, 2258 Wörter
- Seiten 230-232
- https://doi.org/10.33196/wbl201604023001
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inkl MwStEs obliegt den nationalen Gerichten, den Rechtsschutz sicherzustellen, der sich für den Einzelnen aus den unionsrechtlichen Bestimmungen ergibt, und deren volle Wirkung zu gewährleisten. Dies hat zur Folge, dass auf Grund der Nichtanwendbarkeit der restriktiven Regelung der Parteistellung des § 25 StVAG die revwerbenden Parteien, insoweit sie an der Sache vermöge eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesses beteiligt sind (§ 8 AVG), fallbezogen gem den Bestimmungen der UVP-RL Parteistellung im Verfahren nach dem StVAG haben müssen, um dort vorbringen zu können, dass das gegenständliche Vorhaben einer UVP zu unterziehen wäre. Für die Durchführung eines Feststellungsverfahrens bleibt somit kein Raum mehr.
- § 3 Abs 7 UVP-G
- Art 11 UVP-RL
- WBl-Slg 2016/77
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- VwGH, 05.11.2015, Ro 2014/06/0078
- § 25 StVAG
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