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UVS Steiermark: Vorhabensbegriff bei Planungsleistung führt zur unzulässigen Direktvergabe und Bußgeldzahlung
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2013
- Judikatur, 2962 Wörter
- Seiten 183-188
- https://doi.org/10.33196/rpa201303018301
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inkl MwStSämtliche Planungsleistungen eines (Bau-)Vorhabens sind für die Berechnung des Auftragswertes zusammenzuzählen und sohin für die Wahl des Vergabeverfahrens maßgeblich.
Geistig-schöpferische Leistungen sind nicht rückstellbar, weshalb die Nachprüfungsbehörde die Verhängung einer Geldbuße als Sanktion vorzusehen hat.
- Huber, Sandro
- § 22 SrVergRG
- EuGH, 15.03.2012, Rs C-574/10, Autalhalle
- Bußgeld
- UVS Steiermark, 07.02.2013, UVS 443.15-3/2012-29, „Haus des Kindes“
- § 334 BVergG
- Vergaberecht
- Vorhabensbegriff
- RPA 2013, 183
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