Zum Hauptinhalt springen

Valorisierung der Enteignungsentschädigung

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Der Zeitpunkt für die Festsetzung der Entschädigungssumme ist die Rechtskraft des Enteignungsbescheides.

Liegen der Zeitpunkt der Enteignung und jener der Festsetzung der Entschädigung weit auseinander, so besteht die Möglichkeit einer Aufwertung der Entschädigung, wenn zwischen dem Wert der enteigneten Liegenschaft im Zeitpunkt der Enteignung und im Zeitpunkt der Festsetzung der Entschädigung ein krasses Missverhältnis besteht und außerdem zwischenzeitlich eine starke Geldwertveränderung stattgefunden hat.

Wurde die Nutzung einer Liegenschaft durch Einräumung einer Zwangsservitut nicht beeinträchtigt, steht schon deshalb kein Anspruch auf einen Ausgleich des Geldwertverlustes zu.

  • Valorisierung der Enteignungsentschädigung
  • OGH, 20.01.2016, 3 Ob 204/15v
  • Baurecht
  • § 1323 ABGB
  • BBL-Slg 2016/116

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!