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wohnrechtliche blätter

Heft 1, Januar 2022, Band 35

Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstandes: Installation einer Außenklimaanlage ist nicht verkehrsüblich

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Der Beurteilungsspielraum des Rechtsanwenders wird nicht überschritten, wenn er die Installation einer Außenklimaanlage auf der Loggia einer Wohnung als nicht verkehrsüblich ansieht, auch wenn das Fenster des Schlafzimmers mit Außenrolläden ausgestattet ist und im Wohnzimmer und im Kinderzimmer nur Innenjalousien montiert sind. Bei der Beurteilung der Verkehrsüblichkeit kommt es nicht auf die subjektiven Interessen des Mieters an, so dass etwa der Wunsch nach einer Vermeidung von Schlafstörungen in Folge zu hoher nächtlicher Temperaturen nicht zu berücksichtigen ist.

  • LGZ Wien, 40 R 282/20x
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 04.02.2021, 5 Ob 10/21p, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • WOBL-Slg 2022/1
  • § 9 MRG

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