Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Veräußerung eines höchstpersönlichen Rechts ist kein Veräußerungsvorgang

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 19
Inhalt:
Verwaltungsgerichtshof
Umfang:
4400 Wörter, Seiten 189-194

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Veräußerung eines höchstpersönlichen Rechts ist kein Veräußerungsvorgang in den Warenkorb legen

Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist erst dann gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung überschreitet. Dies ist dann der Fall, wenn das Tätigwerden des Steuerpflichtigen nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß übersteigt, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist, wenn also durch die Marktteilnahme nach Art und Umfang der Tätigkeit ein Bild erzeugt wird, das der privaten Vermögensverwaltung fremd ist. In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht.

  • Hilber, Klaus
  • § 30 EStG
  • VwGH, 03.05.2021, Ra 2019/13/0124
  • Steuerrecht
  • AFS 2021, 189
  • § 23 Z 1 EStG
  • § 29 Z 3 EStG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice