


Verbauung von Mindestabständen; Wohngebäude; Gleichheitssatz
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1311 Wörter, Seiten 123-124
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Es bestehen keine gleichheitsrechtlichen Bedenken dagegen, dass andere als die in § 6 Abs 6 tir BauO genannten baulichen Anlagen (zB ein bestehendes Wohnhaus) nicht in den Anwendungsbereich des § 6 Abs 6 tir BauO einbezogen werden.
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- Giese, K.
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- Verbauung von Mindestabständen
- Gleichheitssatz
- VfGH, 25.11.2013, G 80/2013
- Wohngebäude
- BBL-Slg 2014/95
- § 6 Abs 6 tir BauO
- Art 7 B-VG
- Baurecht
Es bestehen keine gleichheitsrechtlichen Bedenken dagegen, dass andere als die in § 6 Abs 6 tir BauO genannten baulichen Anlagen (zB ein bestehendes Wohnhaus) nicht in den Anwendungsbereich des § 6 Abs 6 tir BauO einbezogen werden.
- Giese, K.
- Verbauung von Mindestabständen
- Gleichheitssatz
- VfGH, 25.11.2013, G 80/2013
- Wohngebäude
- BBL-Slg 2014/95
- § 6 Abs 6 tir BauO
- Art 7 B-VG
- Baurecht