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Verbesserungsauftrag im Grundbuchsverfahren; Grundverkehr; Verhältnis Grundverkehrsbehörde und Grundbuchsgericht

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 24
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1226 Wörter, Seiten 240-242

20,00 €

inkl MwSt

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Weist ein Antrag ein Formgebrechen auf, das die ordnungsgemäße Behandlung zu hindern geeignet ist, so ist dem Antragsteller der Auftrag zu erteilen, das Formgebrechen längstens binnen einer Woche zu beseitigen. Als verbesserbares Formgebrechen ist es insbesondere anzusehen, wenn im Antrag eine für die Erledigung erforderliche Urkunde nicht oder, falls dies vorgeschrieben ist, nicht in Urschrift angeschlossen ist.

Grundsätzlich müssen Genehmigungen von Verwaltungsbehörden, die Voraussetzung einer bücherlichen Eintragung sind, mit der Bestätigung ihrer Rechtskraft versehen sein.

  • § 2 stmk GVG
  • § 30 stmk GVG
  • § 82a GBG
  • OGH, 14.06.2021, 5 Ob 65/21a
  • Verhältnis Grundverkehrsbehörde und Grundbuchsgericht
  • § 14 stmk GVG
  • § 13 stmk GVG
  • Verbesserungsauftrag im Grundbuchsverfahren
  • § 29 stmk GVG
  • Grundverkehr
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2021/223

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