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Verbindliches Angebot; Unterschrift; behebbarer Mangel

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Dass die Antragstellerin sowohl an ihr Angebot als auch an die Ausschreibung gebunden sein wollte, hat sie mit der rechtsgültigen Unterfertigung am Ende der Ausschreibungsunterlage sowie durch die weiteren zahlreichen Unterschriften unmissverständlich und bedingungslos zum Ausdruck gebracht.

  • LVwG Stmk, 23.01.2017, LVwG 45.16-3476/2016-8LVwG 44.16-3475/2016-10
  • § 78 Abs 7 BVergG
  • Unterschrift
  • § 106 Abs 1 BVergG
  • BBL-Slg 2017/79
  • Verbindliches Angebot
  • Baurecht
  • § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
  • § 108 Abs 2 BVergG
  • behebbarer Mangel

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