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Verbindlichkeit von „Allgemeinen Bebauungsrichtlinien“

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„Allgemeine Bebauungsrichtlinien“ der Gemeinde, die nicht in Verordnungsform erlassen worden sind, haben keinerlei rechtliche Verbindlichkeit.

  • § 31 oö ROG
  • Verbindlichkeit von „Allgemeinen Bebauungsrichtlinien“
  • LVwG Oö, 30.08.2016, LVwG-151024/3/MK-151025/2
  • BBL-Slg 2016/218
  • Baurecht

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