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Verbot der Einlagenrückgewähr; Haftung Rechtsanwalt; Fremdgeld
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 36
- Rechtsprechung, 2941 Wörter
- Seiten 161-164
- https://doi.org/10.33196/wbl202203016101
30,00 €
inkl MwStEin Rechtsanwalt, der für eine GmbH Gelder verwaltet, hat aufgrund seiner Verpflichtung zur Interessenwahrung vor Auszahlungen, die wegen eines Verstoßes gegen § 82 GmbHG nichtig sein würden, konkret zu warnen und tunlichst zu bewahren. Dies erfordert eine Aufklärung, die über einen allgemein gehaltenen Hinweis auf einen „allfälligen“ Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften hinausgeht.
Ein Rechtsanwalt darf sich vor dem gegebenen Hintergrund nicht mit gänzlich unkonkreten oder unplausiblen Erklärungen begnügen. Vielmehr muss er sich vergewissern, ob den vom geschäftsführenden Gesellschafter angeordneten Leistungen der Gesellschaft an ihn selbst plausible Forderungen aus fremdüblichen Geschäften zugrunde liegen, auch wenn sich ein Rechtsanwalt im Regelfall auf die tatsächliche Richtigkeit der von seinem Mandanten gegebenen Informationen verlassen darf.
- OGH, 14.09.2021, 6 Ob 26/21y
- § 1295 ABGB
- LG Graz, 20.04.2020, 41 Cg 27/19p-35
- § 1297 ABGB
- § 1296 ABGB
- § 9 RAO
- § 82 GmbHG
- § 83 GmbHG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2022/45
- § 1009 ABGB
- OLG Graz, 30.12.2020, 4 R 124/2ot-44
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