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Kleewein, Wolfgang

Verbot der Nutzung als Zweitwohnsitz nicht als Reallast im Grundbuch eintragungsfähig

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Mit einer Vereinbarung, welche die Untersagung einer mit den Zielen der örtlichen Raumplanung nicht vereinbaren Nutzung als Zweitwohnsitz bezweckt, ist keine für die Reallast geforderte positive Leistung des Grundeigentümers verbunden.

Allfällige Auswirkungen einer widmungswidrigen Nutzung auf Zahlungen aus dem Finanzausgleich können keine für die Begründung einer Reallast geforderte Leistung mit Versorgungscharakter begründen.

  • Kleewein, Wolfgang
  • § 18 Sbg ROG
  • § 12 GBG
  • Öffentliches Recht
  • § 530 ABGB
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 472 ABGB
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 17.12.2012, 5 Ob 198/12x
  • LG Salzburg, 06.06.2012, AZ 53 R 412/11m
  • JBL 2013, 237
  • BG St. Johann im Pongau, 03.11.2011, TZ 6296/11
  • Arbeitsrecht
  • § 9 GBG

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