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Verbot des kaufvertraglichen Nutzungszwecks eines Chalets durch einen Flächenwidmungsplan als Rechtsmangel

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1553 Wörter, Seiten 211-213

30,00 €

inkl MwSt

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Darf das erworbene Chalet aufgrund des Flächenwidmungsplans nicht zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Zweck, nämlich zur touristischen Vermietung im Rahmen eines abgeschlossenen Betreibervertrags, verwendet werden, so liegt ein Rechtsmangel vor, weil der Übergeber dem Übernehmer nicht die nach dem Vertrag geschuldete rechtliche Position verschafft hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Behörde bereits eingeschritten ist oder nicht, weil eine widmungswidrige Nutzung des Objekts jedenfalls rechtswidrig und ein Einschreiten der Behörde deshalb jederzeit zu befürchten ist. Umgekehrt begründet aber die bloße Androhung der Behörde, die Anlage zu schließen und dem Übernehmer die Nutzung des Chalets zu untersagen, keinen Rechtsmangel, wenn dafür tatsächlich keine rechtliche Grundlage besteht.

  • Vonkilch, Andreas
  • § 923 ABGB
  • § 924 ABGB
  • OLG Linz, 2 R 26/23s
  • § 23 Abs 1 Z 24 Salzburger Baupolizeigesetz
  • § 19 Abs 2 Salzburger Baupolizeigesetz
  • Miet- und Wohnrecht
  • LG Salzburg, 57 Cg 53/21d
  • § 30 Abs 1 Z 11 Salzburger Raumordnungsgesetz
  • OGH, 27.06.2023, 8 Ob 29/23g
  • § 20 Abs 7 Salzburger Baupolizeigesetz
  • § 1052 ABGB
  • § 33 Abs 1 Salzburger Raumordnungsgesetz
  • WOBL-Slg 2024/64
  • § 922 ABGB

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