Verbotsgesetz-Novelle 2023 – Zur aktuellen Rechtslage
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 11
- Aktuelle Gesetzesvorhaben, 2687 Wörter
- Seiten 109 -112
- https://doi.org/10.33196/jst202402010901
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Die Verbotsgesetz-Novelle 2023 ist mit 1.1.2024 in Kraft getreten. Im Vergleich zum Ministerialentwurf wurden nicht nur die §§ 3g und 3h VerbotsG umgestaltet und die inländische Gerichtsbarkeit geregelt, vielmehr sind alle Bestimmungen von der Reform dieses Gesetzes erfasst. Bei der Regelung der inländischen Gerichtsbarkeit weicht das Gesetz erheblich vom ME ab. Darüber hinaus wurde § 2 Uniform-Verbotsgesetz von einer gerichtlichen zu einer verwaltungsrechtlichen Strafbestimmung. Änderungen gibt es auch in den Verwaltungsstrafbestimmungen des EGVG, AbzeichenG und Symbole-G. Die Reform des VerbotsG hebt sich in seiner Differenziertheit und Begründung erfreulicherweise stark von den letzten kriminalpolitischen Akzenten des BMJ und des Gesetzgebers des Jahres 2023 ab.
- Tipold, Alexander
- § 3l VerbotsG
- § 3h VerbotsG
- Art III EGVG
- Einziehung
- § 3m VerbotsG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST 2024, 109
- Nationalsozialistische Wiederbetätigung
- § 3o VerbotsG
- § 3n VerbotsG
- Leugnen nationalsozialistischer Verbrechen
- Verharmlosen
- § 3a VerbotsG
- Amtsverlust
- Inländische Gerichtsbarkeit
- § 3g VerbotsG
- § 3k VerbotsG
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