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Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft von Gesellschaftern

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Die Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen.

Maßgeblich ist demnach, ob der betroffene Vertragspartner angesichts der Interessenidentität zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft in Wahrheit selbst unternehmerisch tätig wird.

  • Verbraucher
  • § 1 Abs 2 KSchG
  • GES 2016, 414
  • Gesellschafter
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 27.06.2016, 6 Ob 95/16p
  • Unternehmer

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