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Verbraucherschutz: Information „zahlungspflichtig bestellen“ oä auch bei bedingter Zahlungspflicht

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Art 8 Abs 2 der RL 2011/83/EU ist dahin auszulegen, dass im Fall von über Webseiten geschlossenen Fernabsatzverträgen die dem Unternehmer obliegende Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich mit einer Zahlungsverpflichtung einverstanden ist, auch dann Anwendung findet, wenn der Verbraucher erst nach der Erfüllung einer weiteren Bedingung verpflichtet ist, dem Unternehmer die entgeltliche Gegenleistung zu zahlen.

  • WBl-Slg 2024/121
  • EuGH, 30.05.2024, Rs C-400/22, EU:C:2024:436 (VT, UR/Conny GmbH; Landgericht Berlin [Deutschland])
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 8 Abs 2 Unterabs 2 der RL 2011/83/EU des EP und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der RL 93/13/EWG des Rates und der RL 1999/44/EG des EP und des Rates sowie zur Aufhebung der RL 85/577/EWG des Rates und de

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