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Verbraucherschutz: Pauschalreisen und verbundene Dienstleistungen – Recht eines Reisenden, von einem Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr zurückzutreten – Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände – Ausbreitu...

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Art 12 Abs 2 der RL (EU) 2015/2302 ist dahin auszulegen, dass für die Feststellung, ob „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ aufgetreten sind, die iS dieser Bestimmung „die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen“, nur die Situation zu berücksichtigen ist, die zu dem Zeitpunkt bestand, zu dem der Reisende vom Reisevertrag zurückgetreten ist.

  • EuGH, 29.02.2024, Rs C-584/22, QM/Kiwi Tours GmbH; Bundesgerichtshof [Deutschland]
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 12 Abs 2 der RL (EU) 2015/2302 des EP und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der VO (EG) Nr 2006/2004 und der RL 2011/83/EU des EP und des Rates sowie zur Aufhebung der RL 90/314/EWG des Ra
  • WBl-Slg 2024/51

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