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Verbraucherschutz: Zu den Anforderungen an die zwingenden Angaben in Verbraucherkreditverträgen und der Unzulässigkeit bloßer Kaskadenverweise auf nationale Bestimmungen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 2712 Wörter
- Seiten 267-270
- https://doi.org/10.33196/wbl202005026701
30,00 €
inkl MwStArt 10 Abs 2 lit p der RL 2008/48/EG ist dahin auszulegen, dass zu den Informationen, die nach dieser Bestimmung in einem Kreditvertrag in klarer, prägnanter Form anzugeben sind, die in Art 14 Abs 1 UnterAbs 2 dieser RL vorgesehenen Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist gehören.
Art 10 Abs 2 lit p der RL 2008/48 ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der in Art 10 dieser RL genannten Angaben auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden MS verweist.
- Art 10 Abs 2 lit p der RL 2008/48/EG des EP und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der RL 87/102/EWG des Rates
- EuGH, 26.03.2020, Rs C-66/19, JC/Kreissparkasse Saarlouis; Landgericht Saarbrücken [Deutschland]
- WBl-Slg 2020/84
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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