Zum Hauptinhalt springen

Verbraucherschutz: Zu den Rechtsfolgen des Widerrufs eines im Fernabsatz abgeschlossenen Darlehensvertrages

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Art 7 Abs 4 der RL 2002/65/EG ist dahin auszulegen, dass ein Verbraucher, der sein Widerrufsrecht in Bezug auf einen im Fernabsatz mit einem Anbieter geschlossenen Darlehensvertrag ausübt, von dem Anbieter vorbehaltlich der Beträge, die er selbst unter den in Art 7 Abs 1 und 3 dieser RL genannten Bedingungen an ihn zahlen muss, die Erstattung der zur Erfüllung des Vertrags gezahlten Tilgungs- und Zinsbeträge verlangen kann, nicht aber Nutzungsersatz auf diese Beträge.

  • Art 7 Abs 4 der RL 2002/65/EG des EP und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der RL 90/619/EWG des Rates und der RL 97/7/EG und 98/27/EG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 04.06.2020, Rs C-301/18, Thomas Leonhard/DSL-Bank – eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG; Landgericht Bonn [Deutschland]
  • WBl-Slg 2020/125

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!