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Verbraucherschutz: Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden

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Art 16 lit c der RL 2011/83/EU ist dahin auszulegen, dass die Ausnahme vom dort geregelten Widerrufsrecht einem Verbraucher, der außerhalb von Geschäftsräumen einen Kaufvertrag über eine Ware geschlossen hat, die nach seinen Spezifikationen herzustellen ist, unabhängig davon entgegengehalten werden kann, ob der Unternehmer mit deren Herstellung begonnen hat oder nicht.

  • EuGH, 21.10.2020, Rs C-529/19, Möbel Kraft GmbH & Co. KG/ML; Amtsgericht Potsdam [Deutschland]
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2020/205
  • Art 16 lit c der RL 2011/83/EU des EP und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der RL 93/13/EWG des Rates und der RL 1999/44/EG des EP und des Rates sowie zur Aufhebung der RL 85/577/EWG des Rates und der RL 97/7/

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