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Heft 12, Dezember 2018, Band 32
Verbraucherschutz: Zur Auslegung der RL über unlautere Geschäftspraktiken
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 2853 Wörter
- Seiten 680-682
- https://doi.org/10.33196/wbl201812068001
30,00 €
inkl MwStArt 2 lit b und d der RL 2005/29/EG und Art 2 Nr 2 der RL 2011/83/EU des EP und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der RL 93/13/EWG des Rates und der RL 1999/44/EG des EP und des Rates sowie zur Aufhebung der RL 85/577/EWG des Rates und der RL 97/7/EG des EP und des Rates sind dahin auszulegen, dass eine natürliche Person wie die Bekl des Ausgangsverfahrens, die gleichzeitig eine Reihe von Anzeigen, in denen neue und gebrauchte Waren zum Verkauf angeboten werden, auf einer Website veröffentlicht, nur dann als „Gewerbetreibender“ bzw „Unternehmer“ einzustufen ist und eine solche Tätigkeit nur dann eine „Geschäftspraxis“ darstellt, wenn diese Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt; dies anhand aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.
- Art 2 lit b und d der RL 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der RL 84/450/EWG des Rates, der RL 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des EP
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2018/210
- EuGH, 04.10.2018, Rs C-105/17, (Komisia za zashtita na potrebitelite/Evelina Kamenova, Beteiligte: Okrazhna prokuratura – Varna; Administrativen sad – Varna [Verwaltungsgericht Varna, Bulgarien])
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