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Heft 9, September 2019, Band 33
Verbraucherschutz: Zur Auslegung der RL über Verbraucherkreditverträge
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 2967 Wörter
- Seiten 516-519
- https://doi.org/10.33196/wbl201909051601
30,00 €
inkl MwStArt 5 Abs 6 der RL 2008/48/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegensteht, die den Kreditgebern oder den Kreditvermittlern vorschreibt, für Kreditverträge, die sie gewöhnlich anbieten, die Kreditart und den Kreditbetrag zu suchen, die der Finanzlage des Verbrauchers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Zweck des Kredits am besten entsprechen.
Art 5 Abs 6 und Art 8 Abs 1 der RL 2008/48 sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegenstehen, die dem Kreditgeber vorschreibt, keinen Kreditvertrag abzuschließen, wenn er nach Abschluss der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers nicht berechtigterweise annehmen kann, dass Letzterer in der Lage sein wird, die Verbindlichkeiten aus dem geplanten Kreditvertrag zu erfüllen.
- WBl-Slg 2019/157
- EuGH, 06.06.2019, Rs C-58/18, (Michel Schyns/Belfius Banque SA; Justice de paix du canton de Visé [Friedensgericht des Kantons von Visé, Belgien])
- Art 5 Abs 6 der RL 2008/48/EG des EP und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der RL 87/102/EWG des Rates
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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