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wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 3, März 2017, Band 31

Verbraucherschutz: Zur Auslegung der Zahlungsdienste-RL (VKI gegen BAWAG)

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Art 41 Abs 1 und Art 44 Abs 1 der RL 2007/64/EG iVm Art 4 Nr 25 der RL dahin auszulegen, dass Änderungen der Informationen und Vertragsbedingungen iS des Art 42 der RL sowie Änderungen des Rahmenvertrags, die der Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstnutzer über eine Mailbox auf einer E-Banking-Website übermittelt, nur dann iS dieser Bestimmungen auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Website gestattet es dem Zahlungsdienstnutzer, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der Folge für eine angemessene Dauer einsehen kann und ihm die unveränderte Wiedergabe gespeicherter Informationen möglich ist, ohne dass ihr Inhalt durch den Zahlungsdienstleister oder einen Administrator einseitig geändert werden kann, und,

sofern der Zahlungsdienstnutzer die Website besuchen muss, um von den betreffenden Informationen Kenntnis zu erlangen, geht mit ihrer Übermittlung einher, dass der Zahlungsdienstleister von sich aus tätig wird, um den Zahlungsdienstnutzer davon in Kenntnis zu setzen, dass die Informationen auf der Website vorhanden und verfügbar sind.

Falls der Zahlungsdienstnutzer eine solche Website besuchen muss, um von den betreffenden Informationen Kenntnis zu erlangen, werden sie ihm lediglich iS von Art 36 Abs 1 Satz 1 der RL 2007/64 in der durch die RL 2009/111 geänderten Fassung zugänglich gemacht, wenn mit ihrer Übermittlung nicht einhergeht, dass der Zahlungsdienstleister in der genannten Weise von sich aus tätig wird.

  • Art 41 Abs 1 und Art 44 Abs 1 der RL 2007/64/EG des EP und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der RL 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der RL 97/5/EG in der durch die RL 2009/
  • EuGH, 25.01.2017, Rs C-375/15, (BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG/Verein für Konsumenteninformation; OGH [Österreich])
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2017/47

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