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Heft 9, September 2019, Band 33
Verbraucherschutz: Zur Erstattung von Flugscheinkosten nach der Fluggastrechte-VO
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 2036 Wörter
- Seiten 512-514
- https://doi.org/10.33196/wbl201909051201
30,00 €
inkl MwStArt 8 Abs 2 der VO (EG) Nr 261/2004 ist dahin auszulegen, dass ein Fluggast, der nach der RL 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen gegen seinen Reiseveranstalter einen Anspruch auf Erstattung seiner Flugscheinkosten hat, vom Luftfahrtunternehmen gem dieser VO keine solche Erstattung mehr verlangen kann, und zwar auch dann nicht, wenn der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist, die Flugscheinkosten zu erstatten, und keine Maßnahmen getroffen hat, diese Erstattung sicherzustellen.
- Art 8 Abs 2 der VO (EG) Nr 261/2004 des EP und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und z
- WBl-Slg 2019/155
- RL 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 10.07.2019, Rs C-163/18, (HQ, IP, gesetzlich vertreten durch HQ, JO/Aegean Airlines SA; Rechtbank Noord-Nederland [Bezirksgericht Nordniederlande, Niederlande])
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