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Verbraucherschutz: Zur Verpflichtung, den Verkaufspreis eines Kraftfahrzeugs einschließlich der zusätzlichen, obligatorisch anfallenden Kosten der Überführung des Fahrzeugs anzugeben

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Art 3 der RL 98/6/EG iVm Art 1 und Art 2 lit a dieser RL ist dahin auszulegen, dass die vom Verbraucher zu tragenden Kosten der Überführung eines Kraftfahrzeugs vom Hersteller zum Händler in dem in einer Werbung eines Gewerbetreibenden angegebenen Verkaufspreis dieses Fahrzeugs enthalten sein müssen, wenn diese Werbung unter Berücksichtigung sämtlicher ihrer Merkmale aus der Sicht des Verbrauchers als ein für dieses Fahrzeug geltendes Angebot aufzufassen ist. Es ist Aufgabe des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob alle diese Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Art 3 der RL 98/6/EG des EP und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse
  • EuGH, 07.07.2016, Rs C-476/14, (Citroën Commerce GmbH/Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e. V. (ZLW); Bundesgerichtshof [Deutschland])
  • WBl-Slg 2016/166
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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