



Verbraucherschutz: Zur Zulässigkeit eines Kopplungsangebots
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 30
- Rechtsprechung, 2596 Wörter
- Seiten 633 -635
- https://doi.org/10.33196/wbl201611063301
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Eine Geschäftspraxis, die im Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software besteht, ohne dass der Verbraucher die Möglichkeit hat, dasselbe Computermodell ohne vorinstallierte Software zu beziehen, stellt an sich keine unlautere Geschäftspraxis iSv Art 5 Abs 2 der RL 2005/29/EG dar, es sei denn, eine solche Praxis widerspricht den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht und beeinflusst in Bezug auf dieses Erzeugnis das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich oder ist dazu geeignet, es wesentlich zu beeinflussen; es ist Sache des nationalen Gerichts, dies unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Ausgangsverfahrens zu beurteilen.
Im Rahmen eines im Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software bestehenden Kopplungsangebots stellt das Fehlen einer Preisangabe für die einzelnen vorinstallierten Programme keine irreführende Geschäftspraxis iSv Art 5 Abs 4 lit a und Art 7 der RL 2005/29 dar.
- EuGH, 07.09.2016, Rs C-310/15, (Vincent Deroo-Blanquart/Sony Europe Limited; Cour de cassation [Kassationsgerichtshof, Frankreich])
- WBl-Slg 2016/206
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 5 und 7 der RL 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der RL 84/450/EWG des Rates, der RL 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des EP und de
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