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Bydlinski, Peter

Verbrauchsgüterkauf-RL: Unterscheidung zwischen Haftungsdauer und Verjährungsfrist; Verkürzung der Verjährungsfrist unter zwei Jahre auch bei gebrauchten Gütern unzulässig

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Art 5 Abs 1 und Art 7 Abs 1 UAbs 2 Verbrauchsgüterkauf-RL (1999/44/EG) sind dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die es erlaubt, dass die Verjährungsfrist für die Klage eines Verbrauchers eine kürzere Dauer als zwei Jahre ab Lieferung des Gutes beträgt, wenn dieser Mitgliedstaat von der in der zweiten dieser Bestimmungen der RL eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat und wenn der Verkäufer und der Verbraucher für das betreffende gebrauchte Gut eine Haftungsfrist des Verkäufers vereinbart haben, die kürzer als zwei Jahre ist.

  • Bydlinski, Peter
  • EuGH, 13.07.2017, C-133/16, (Ferenschild)
  • Art 7 Abs 1 UAbs 2 Verbrauchsgüterkauf-RL
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Art 5 Abs 1 Verbrauchsgüterkauf-RL
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2017, 569

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