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Verbücherung eines bedingten Kaufvertrages erst nach dem Bedingungseintritt
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1228 Wörter
- Seiten 35-36
- https://doi.org/10.33196/wobl202001003501
30,00 €
inkl MwStAufschiebend bedingte Rechte können vor Eintritt der Bedingung nicht im Grundbuch eingetragen werden. Wird der Rechtserwerb von einer aufschiebenden Bedingung, insb der Erbringung einer Gegenleistung abhängig gemacht, ist für die Einverleibung auch der Eintritt der Bedingung urkundlich unter Einhaltung der Vorschriften der §§ 26 ff GBG nachzuweisen. Wenn nach dem Inhalt eines Kaufvertrags dessen Verbücherung davon abhängt, dass der Kaufpreis beim Verkäufer oder auf einem dafür eingerichteten Treuhandkonto vollständig einlangt, so muss diese Bedingung urkundlich nachgewiesen werden.
Ist hingegen nur die Übergabe des Vertragsobjektes im Kaufvertrag vom Kaufpreiserlag abhängig gemacht, ist dies für die Bewilligung des Grundbuchsgesuches irrelevant.
- Bittner, Ludwig
- § 28 GBG
- § 94 GBG
- Miet- und Wohnrecht
- BG Spittal an der Drau, TZ 4886/2018
- OGH, 20.02.2019, 5 Ob 1/19m
- LGZ Klagenfurt, 3 R 166/18y
- § 27 GBG
- § 26 GBG
- WOBL-Slg 2020/15
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