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Verbücherung eines vom Fruchtnießer geschlossenen Bestandvertrags nur bei Zustimmung des Eigentümers

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Die bücherliche Eintragung eines vom Fruchtnießer mit einem Dritten abgeschlossenen Bestandvertrags bedarf auch der Zustimmung des Eigentümers, weil durch die Eintragung das Kündigungsrecht eines Liegenschaftserwerbers eingeschränkt wird. Es ist daher jedenfalls eine notariell beglaubigte Aufsandungserklärung des Liegenschaftseigentümers als Voraussetzung für die Einverleibung des Bestandrechts zu verlangen.

  • LGZ Graz, 16.05.2017, 4 R 19/17v
  • § 19 GBG
  • § 32 GBG
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2018, 33
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 26.09.2017, 5 Ob 142/17v
  • § 1120 ABGB
  • BG Feldbach, 14.12.2016, 10748/2016
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 1095 ABGB
  • § 509 ABGB
  • Arbeitsrecht
  • § 9 GBG

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